nicht fiskalische Besteuerung

nicht fiskalische Besteuerung
Gesamtheit aller steuerlichen Maßnahmen des Staates, die neben der Einnahmeerzielung primär andere wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, z.B. zur Lenkung von Produktionsfaktoren, zur Diskriminierung oder Förderung bestimmter Produkte, zur Einkommensumverteilung. Die unter die n.f.B. fallenden Steuern werden  Zwecksteuern genannt. Ungeachtet ihrer Absichten hat jede Steuer fiskalische ( fiskalische Besteuerung) und nicht fiskalische Wirkungen.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • fiskalische Besteuerung — Oberbegriff für alle steuerlichen Maßnahmen des Staates, die darauf abzielen, dem Staat Einnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu verschaffen. Früher vorwiegender Zweck der Besteuerung, heute mehr und mehr von nicht fiskalischen Zielsetzungen (⇡ …   Lexikon der Economics

  • Besteuerung — ⇡ Besteuerungsprinzipien, ⇡ Einkommensbesteuerung, ⇡ Erbschaftsbesteuerung, ⇡ Ertragsbesteuerung, ⇡ fiskalische Besteuerung, ⇡ Gewerbebesteuerung, ⇡ Haushaltsbesteuerung, ⇡ Kraftfahrzeugbesteuerung, ⇡ nicht fiskalische Besteuerung, ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Neutralität der Besteuerung — ordnungspolitischer Besteuerungsgrundsatz, mit Steuern keine allokativen Verzerrungen herbeizuführen. In dieser Allgemeingültigkeit ist die N.d.B. heute überholt, da Steuern neben fiskalischen auch nicht fiskalische Ziele zugrunde liegen (⇡ nicht …   Lexikon der Economics

  • Besteuerung — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

  • Steuer — ⇡ fiskalische Besteuerung, ⇡ nicht fiskalische Besteuerung, ⇡ Steuern. Literatursuche zu  Steuer auf www.gabler.de …   Lexikon der Economics

  • Steuerzweck — oberste Zweckbestimmung von Steuern, abhängig von der historischen Entwicklung der staatlichen Aktivität. 1. Rein fiskalischer Zweck im europäischen Mittelalter; erweiterte fiskalische Zwecksetzung durch die Merkantilisten: Ausbau der ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Zwecksteuern — 1. Begriff: Steuern, die primär nicht auf Einnahmeerzielung (fiskalische Zielsetzung), sondern auf andere wirtschaftspolitische Ziele ausgerichtet sind (⇡ nicht fiskalische Besteuerung). 2. Arten: (1) ⇡ Verwendungszwecksteuer; (2) ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Ordnungsteuer — Lenkungsteuer; Steuer, die einem bestimmten ordnungspolitischen Zweck dient. Vgl. auch ⇡ Steuerzweck, ⇡ nicht fiskalische Besteuerung, ⇡ Zwecksteuern, ⇡ Wertzuwachssteuer …   Lexikon der Economics

  • Steuerpolitik — I. Finanzwissenschaft/Wirtschaftspolitik:1. Begriff: Einsatz steuerlicher Maßnahmen im Dienste der Finanz und Wirtschaftspolitik (⇡ Finanzpolitik). 2. Ziele: a) Fiskalische Ziele: Steigerung des Steueraufkommens. b) Nicht fiskalische Ziele: Die… …   Lexikon der Economics

  • Ehegattensplitting — Das Ehegattensplitting ist in Deutschland ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten. Inhaltsverzeichnis 1 Verfahren 2 Beispiel 3 Höhe des maximalen Splittingvorteils 4 …   Deutsch Wikipedia

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